SV-Lexikon

Struktur der Schüler*innenvertretung 

Für einen guten ersten Überblick lohnt es sich, alle Gremien und ihre Zusammenhänge in einem großen Schema zu betrachten. Die Übersicht erfasst alle wichtigen Formalien der aktuellen Gesetzeslage. Weitere Hinweise könnt ihr den Fußnoten entnehmen.

Quelle zum Nachlesen: Schüler*innenfibelAuch nützlich: sv-kompakt

Eure Aufgaben, Pflichten

Hier einen Überblick über eure Aufgaben, Pflichten und Rechte. Detaillierte Einblicke erhaltet ihr in der Schüler*innenfibel. Bedenkt bitte, dass Regelungen, die für alle Schüler*innen gelten, selbstverständlich auch für euch als Schüler*innenvertreter*innen Gültigkeit besitzen.

und Rechte

DIE SCHULEBENE

Monatlich hängen altbekannte Einladungen am Schwarzen Brett eurer Schule – es ist wieder Zeit für eine Sitzung des Schüler*innenrates! Bis zu zwei Unterrichtsstunden im Monat versammeln sich die Klassensprecher*innen eurer Schule, um aktuelle Probleme, Sorgen, Nöte und Wünsche ihrer Mitschüler*innen zu besprechen. Diese Anliegen kommen direkt aus der Breite der Schüler*innenschaft und können innerhalb der Gremien detailliert thematisiert werden. Der Schüler*innenrat nimmt eine zentrale Stellung im Informationsaustausch und damit innerhalb der Schüler*innenmitwirkung ein.

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DIE KREIS-/STADTEBENE

In jedem Landkreis gibt es einen Kreisschülerrat und in jeder Kreisfreien Stadt einen Stadtschülerrat. Somit landen wir insgesamt bei dreizehn Kreis- und Stadtschülerräten in ganz Sachsen.
Ihre Hauptaufgabe besteht in der Koordination und Unterstützung eurer Arbeit an den Schulen und der Vertretung eurer Interessen (bspw. im LandesSchülerRat). Gemeinsam mit Vertreter*innen anderer Schulen bekommt ihr dabei in eurem Kreis-/Stadtschülerrat die Möglichkeit zum Austausch sowie zur Entwicklung neuer Perspektiven und Lösungsansätze für eure Probleme. Ihr könnt Themen ansprechen, die auf Schulebene keinen Platz gefunden haben und anderen Mitgliedern eure Erfahrungen im Umgang mit bestimmten Situationen schildern.

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DIE LANDESEBENE

Im LandesschülerRat kommen alle gewählten Vertreter*innen der dreizehn Kreis- und Stadtschülerräte zusammen, um über die aktuellen Probleme und Anliegen
aller sächsischen Schüler*innen zu beraten. Diese Sitzungen nennen sich »Landesdelegiertenkonferenzen« und finden zweimal pro Schuljahr statt. Die Funktion des Landesschülerrates besteht nicht nur in der Vertretung eurer Interessen und Meinungen, sondern vor allem in der Beratung der obersten Schulaufsichtsbehörde (Sächsisches Staatsministerium für Kultus). Damit können die gewählten Vertreter*innen des Landesschülerrates großen Einfluss auf die sächsische Bildungspolitik nehmen und umfassende Änderungen im Schulsystem anregen.

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