SV-Lexikon

INFORMATIONSMATERIAL

Schüler:innenfibel Schüler*innenfibel kostenlos bestellen

In der Schüler:innfibel findest Du detailliert alle wichtigen Informationen zur Arbeit in der Schüler:innenvertretung in Sachsen – von Aufgaben, Rechten und Pflichten bis hin zu praktischen Tipps für Engagement an der Schule ist alles dabei!

SV-KompaktSV-Kompakt kostenlos bestellen

Im SV-Kompakt Heft findest du kurz die wichtigsten Informationen zur sächsischen SV zusammengefasst – ein Muss für alle Schüler:innen!

Schülermitwirkungsverordnung (SMVO)

Die Schülermitwirkungsverodnung (kurz SMVO) ist die gesetzliche Grundlage der Schüler:innenvertretung in Sachsen. Dort findest du alle Rechte und Vorgaben für die Arbeit in der SV.

Sächsisches Schulgesetz

Im Schulgesetz sind alle rechtlichen Vorschriften für Sächsische Schulen festgelegt.

KLASSENSPRECHER:IN

Klassensprecher:innen und deren Stellverterter:innen werden in jeder Klasse gewählt. Sie sind Teil des Schülerrats und bilden das Fundament der Schüler:innenvertretung.
Die Aufgabe der Klassensprecher:innen ist „Interessensvertretung“, Dinge wie Arbeitsblätter austeilen gehören nicht zu den Aufgaben.

SPRACHROHR

Klassensprecher:innen sind das Sprachrohr zwischen den Schüler:innen der Klasse und dem Schüler:innenrat oder gegenüber Lehrkräften.

SCHÜLER:INNENRAT

Die Klassensprecher:innen nehmen an den Sitzungen des Schülerrats teil. Dort vertreten sie die Interessen der Klasse und können auch aktiv an Projekten des Schülerrats mitarbeiten.

INFORMATIONSWEITERGABE

Klassensprecher:innen sind dafür verantwortlich wichtige Informationen, zum Beispiel aus dem Schüler:innenrat oder von Lehrkräften, an die Klasse weiterzuleiten.

VERANSTALTUNGEN

Zusammen mit der Klasse können Klassensprecher:innen hauptverantwortlich dafür sein, Ausflüge, Klassenfahrten oder Feste mitzuorganisieren.

VERMITTLUNG

Klassensprecher:innen vermitteln bei Konflikten in der Klasse. Dabei sind sie nicht auf sich allein gestellt, sondern arbeiten bestenfalls mit Lehrkräften, der Schulsozialarbeit oder Streitschlichter:innen zusammen.

KLASSENSPRECHER:INNEN-STUNDEN

Die Klassensprecher:innen können Klassensprecher:innen-Stunden mit der Klasse durchführen. Dabei kann zum Beispiel man anstehende Veranstaltungen planen oder über Konflikte in der Klasse sprechen.

SCHÜLERSPRECHER:IN

Schülersprecher:innen sind die Vorsitzenden des Schüler:innenrats. Sie vertreten alle Schüler:innen einer Schule.

SITZUNGEN DES SCHÜLERRATS

Schülersprecher:innen sind verantwortlich für die Einberufung und Leitung der Sitzungen des Schüler:innenrats.

AUßENVERTRETUNG

Schülersprecher:innen vertreten die Anliegen der Schüler:innen einer Schule nach außen, zum Beispiel gegenüber der Schulleitung, Lehrkräften oder dem Schulträger.

VERANSTALTUNGEN UND PROJEKTE

Zusammen mit dem Schüler:innenrat können Schülersprecher:innen Veranstaltungen oder Projekte organisieren.

RECHENSCHAFT

Schülersprecher:innen sind dazu verpflichtet, den Schüler:innenrat regelmäßig über ihre Tätigkeiten in dem Amt zu berichten.

STRUKTUR DER SÄCHSISCHEN SCHÜLER:INNENVERTRETUNG

In Sachsen ist die Schüler:innenvertretung in drei Ebenen geteilt. Auf Schulebene agieren Schüler:innenräte für jede Schule. Für jeden der 13 Kreise in Sachsen gibt es einen Kreis- oder Stadtschüler:innenrat, für Leipzig sind das wir, der StadtSchülerRat Leipzig. Die Vertretung für alle Schüler:innen des Freistaates Sachsen ist der LandesSchülerRat Sachsen.

SCHULEBENE

Die Schüler:innenvertretung auf Schulebene ist für alle schulinternen Themen verantwortlich. In der Schulkonferenz vertritt sie die Belange der Schüler:innen bei Themen wie Änderungen der Hausordnung, GTA-Angebote oder Essensanbieterwahl. darüber hinaus kann sie Projekte und Veranstaltungen für die Schule und die Schüler:innen organisieren.



Die Basis der Schüler:innenvertretung auf Schulebene bilden die Klassensprecher:innen. Sie bilden gemeinsam den Schüler:innenrat. Dieser eine:n Schülersprecher:in, eine Stellvertretung und vier Mitglieder der Schulkonferenz. Außerdem wird eine Vertrauenslehrkraft gewählt, die den Schüler:innenrat bei seiner Arbeit unterstützt.
Zusätzlich kann sich ein Schüler:innenrat durch seine Geschäftsordnung dazu verplichten noch weitere Ämter zu wählen.
Aus jedem Schüler:innenrat wird eine Person in den Kreis- oder Stadtschüler:innenrat entsandt.
Wenn Du mehr über die Schüler:innenvertretung oder einzelne Ämter erfahren möchtest klicke auf einen der Buttons!

InformationsmaterialKlassensprecher:inSchülersprecher:in

DER STADTSCHÜLERRAT LEIPZIG

Der Freistaat Sachsen ist in dreizehn verschiedene Landkreise und kreisfreie Städte gegliedert. Für jeden Kreis gibt es einen Kreis- oder Stadtschüler:innenrat.
Ihre Hauptaufgabe besteht in der Koordination und Unterstützung der Schüler:innenräte der einzelnen Schulen und der Vertretung der Interessen der Schüler:innen ihres Kreises.
Wir als StadtSchülerRat Leipzig sind Dein Ansprechpartner wenn Du Hilfe bei der Arbeit in deiner Schüler:innenvertretung brauchst oder du Bildungspolitische Themen ansprechen möchtest, die auf der Schulebene oft kaum Platz finden. Bei unserem Vollversammlung können sich Schüler:innenvertreter der verschiedenen Schulen austauschen und vernetzen. Zudem wird aus der Mitte der Vollversammlung der Vorstand des SSR gewählt, welcher noch weitere Aufgaben hat.
Themenschwerpunkte der Schüler:innenvertretung auf Kreis- und Stadtebene sind zum Beispiel Schulnetzplanung und Ausstattung der Schulen.


Du bist an den einzelnen Ämtern in unserem Vorstand interessiert? Hier findest Du die einzelnen Beschreibungen:

Vorsitzstellvertretender VorsitzKassenwart:inBeisitzendeLandesdelegierteBeratende

DER LANDESSCHÜLERRAT SACHSEN

Im LandesschülerRat kommen alle gewählten Landesdelegierten der dreizehn Kreis- und Stadtschülerräte zusammen, um über die aktuellen Probleme und Anliegen aller sächsischen Schüler:innen zu beraten. Diese Sitzungen nennen sich „Landesdelegiertenkonferenzen“ und finden zweimal pro Schuljahr statt.
Die Funktion des LandesSchülerRates besteht nicht nur in der Vertretung eurer Interessen und Meinungen, sondern vor allem in der Beratung der obersten Schulaufsichtsbehörde (Sächsisches Staatsministerium für Kultus). Damit können die gewählten Vertretenden des LandesSchülerRates Einfluss auf die sächsische Bildungspolitik nehmen und umfassende Änderungen im Schulsystem anregen.



Mehr über die Arbeit als Landesdelegierte:r und über die Landesdelegiertenkonferenz erfährst du hier:

Landesdelegration und LDK

Hier findest du noch mehr über den LandesSchülerRat Sachsen und den Landesvorstand:

LandesSchülerRat SachsenLandesvorstand

Welche Funktion der Landesbildungsrat hat, erfährst du hier:

Landesbildungsrat

RECHTE

Schüler:innen und Schülervertreter:innen haben viele verschiedene Rechte. Es ist wichtig, Deine Rechte zu kennen und dafür einzustehen.
Wenn du mehr über die Rechte aller Schüler:innen allgemein erfahren willst, dann klick auf den Button.

Rechte aller Schüler:innen

Rechte von Schülervertreter:innen

Die Rechte der Schülervertreter:innen sind in §51, Absatz (1) des sächsischen Schulgesetztes festgelegt.

RECHT AUF TEILNAHME AN SCHÜLER:INNENRATSSITZUNGEN

Schülervertreter:innen sind berechtigt bis zu zwei Unterrichtsstunden im Monat für Schüler:innenratssitzungen zu beanspruchen. Dafür ist ein:e Vertreter:in pro Klasse freizustellen.

RECHT AUF SCHÜLER:INNENVERTRETUNGSSTUNDEN

Um ihre Aufgaben in der Schüler:innenvertretung wahrnehmen zu können, haben Klassensprecher:innen zwei weitere Unterrichtsstunden pro Monat dafür zur Verfügung.

RECHT AUF TEILNAHME AN KREIS-/ STADT-/ LANDESSCHÜLERRATSSITZUNGEN

Für Sitzungen von Kreis-/Stadtschüler:innenräten oder des LandesSchülerRats müssen Schülervertreter:innen für diese Sitzungen freigestellt werden.

RECHT AUF KLASSENSPRECHER:INNENSTUDEN

Klassensprecher:innen steht eine halbe Unterrichtsstunde pro Woche zur Verfügung, um mit der Klasse über aktuelle Anliegen zu sprechen. Die Fachlehrkräfte sind im Voraus zu informieren.

PFLICHTEN

Pflichten von Schülervertreter:innen

Schüler:innenvertretung ist ein Ehrenamt, man wird für die Arbeit also nicht bezahlt. Dadurch gibt es in der SV keine Pflichten, nur Aufgaben. Schülervertreter:innen sind also zu keiner Handlung verpflichtet, alles was sie tun ist freiwillig. Ihre Aufgaben nehmen sie nach bestem Können und Gewissen war.
Als Schüler:in hat man aber ein paar Pfllichten, die man in der Schule einhalten muss. Mehr darüber erfährst Du, wenn Du auf den Button klickst.

Pflichten aller Schüler:innen

AUFGABEN

Schülervertreter:innen haben eine Vielzahl von Aufgaben, die sie wahrnehmen können. Zur Umsetzung der Aufgaben sind sie aber nicht verpflichtet, denn Schüler:innenvertretung ist lediglich ein freiwilliges Ehrenamt.
Was die Aufgaben aller Schüler:innen sind erfährst du, wenn du auf den Button klickst.

Aufgaben aller Schüler:innen

Aufgaben von Schülervertreter:innen

WAHRNEHMUNG SCHULISCHER INTERESSEN DER SCHÜLER:INNEN

Die Anliegen der Schüler:innen sollten die Grundlage des Handelns aller Schülervertreter:innen sein. Deshalb sollten sie wissen, welche Themen die Schüler:innen aktuell beschäftigen.

DURCHFÜHRUNG GEMEINSAMER VERANSTALTUNGEN

Schülerverterter:innen können Veranstaltungen oder Projekte für ihre Mitschüler:innen planen.

MEHRHEITSVERTRETUNG

Bei Abstimmungen oder Diskussionen sollten Schülervertreter:innen die Mehrheit der Schüler:innen vertreten, auch wenn die Mehrheit eventuell eine andere Meinung vertritt als man selbst.

MITWIRKUNG UND ANWESENHEIT BEI SCHÜLER:INNENRATSSITZUNGEN

Um wirksam und verantwortungsvoll die Anliegen der Schüler:innen zu vertreten, sollten Schülervertreter:innen bei Sitzungen anwesend sein und aktiv mitarbeiten.