Die Beratenden bekleiden ein Amt im Vorstand, das nicht von der Vollversammlung gewählt werden muss. Nur der Vorstand selbst entscheidet in demokratischer Abstimmung über die Aufnahme von Beratenden.
Ohne Mandat der Vollversammlung, darf man über Vorhaben des SSR Leipzig im Vorstand nicht abstimmen, dieses Recht obliegt allein den Vorstandsmitgliedern. Allerdings wirken Beratende sehr wohl an der Arbeit und Zukunft des StadtSchülerRat mit. Zu den Aufgaben der Beratung zählen insbesondere die Unterstützung und Entlastung des Vorstandes sowie die Positionierung zu geplanten Aktionen.
Das Amt der Beratenden bietet einen idealen Einblick in die Arbeit des StadtSchülerRat und umfasst zugleich etwas weniger Verantwortung als die von der Vollversammlung gewählten Vorstandsposten.