ZWISCHEN DEN VOLLVERSAMMLUNGEN
Der Vorstand vertritt den StadtSchülerRat zwischen den Vollversammlungen.
POST UND WEITERLEITUNG
Eingehende Post wird durch den Vorstand oder beauftragte Personen bearbeitet und zeitnah beantwortet bzw. an betreffende Schüler:innen weitergeleitet.
GREMIENARBEIT UND AUSTAUSCH
Der Vorstand wirkt durch von ihm ernannte Vertretende in verschiedenen Gremien und Ausschüssen in der Stadt Leipzig mit. Der Vorstand steht in regelmäßigem Kontakt und Austausch mit dem Landesamt für Schule und Bildung, dem Amt für Schule und Lernorte und dem Demokratiereferat der Stadt Leipzig, dem:der Oberbürgermeister:in und den Beigeordneten für Jugend, Schule und Demokratie sowie dem Stadtelternrat Leipzig.
RECHENSCHAFT
Der Vorstand ist der Vollversammlung zur Rechenschaft verpflichtet.
INTERESSENSVERTRETUNG
Der Vorstand des StadtSchülerRates vertritt die Interessen Leipziger Schüler:innen gegenüber schul- und bildungspolitischen Institutionen, der Stadt Leipzig, der Öffentlichkeit sowie Parteien und Verbänden.
VERNETZUNG
Der Vorstand hat die Aufgabe, die Leipziger Schüler:innenräte untereinander zu vernetzen und gemeinsame Projekte anzuregen.
SACHSENWEITE VERNETZUNG
Der Vorstand ist um die Vernetzung mit den anderen Kreisschüler:innenräten bemüht.
EINLADUNGEN ZU VERANSTALTUNGEN
Der Vorstand trägt die Verantwortung für das rechtzeitige Einladen zu eigenen Veranstaltung.
INFORMIEREN
Der Vorstand informiert die Schüler:innen der Stadt Leipzig über Kanäle seiner Wahl über aktuelle Geschehnisse bzw. Aktivitäten des Vorstandes.
BEKANNTHEIT
Es ist Aufgabe des Vorstandes die Bekanntheit des StadtSchülerRat Leipzig zu steigern, dies gilt im Besonderen gegenüber von Schüler:innen.
INHALTLICHE ARBEIT
Der Vorstand kann inhaltliche Positionen erarbeiten und diese öffentlich vertreten, ist aber in jedem Falle bei der nächsten Sitzung der Vollversammlung eine Rechtfertigung schuldig.