RECHTE
Schüler:innen habe viele verschiedene Rechte. Es ist wichtig, über diese Rechte bescheid zu wissen und für sie einzustehen!
GRUNDRECHTE
Alle in Deutschland lebende Menschen haben Grundrechte, natürlich auch Schüler:innen. Dazu gehört zum Beispiel, dass alle respektiert und nicht in ihrer Würde verletzt werden oder das Recht auf freie Meinungsäußerung.
RECHT AUF BILDUNG
Der Freistaat Sachsen muss allen schulpflichtigen Menschen ermöglichen, eine Schule zu besuchen. Das Recht auf Bildung darf auch nicht von Lehrkräften verletzt werden, sie dürfen Schüler:innen also zum Beispiel nicht grundlos aus dem Unterricht werfen.
RECHT AUF INTERESSENVERTRETUNG
Alle Schüler:innen haben das Recht, bei der Gestaltung des Schulalltags miteinbezogen zu werden. Durch die Wahl von Schülervertreter:innen werden die Anliegen und Probleme von Schüler:innen vertreten.
ANHÖRUNGS- UND VORSCHLAGSRECHT
Schüler:innen können ihren Lehrkräften oder Schülervertreter:inne jederzeit Vorschläge zu schulthemen machen. Diese müssen sich die Vorschläge anhören.
BESCHWERDERECHT
Wenn sich Schüler:innen unfair behandelt fühlen, egal von wem, haben sie das Recht sich zu beschweren. Sie können sich an die Klassensprecher:innen, Klassen- oder Beratungslehrer:innen oder die Schulsozialarbeit wenden.
INFORMATIONSRECHT
Schüler:innen haben das Recht, sie betreffende Informationen zu erhalten. Dazu gehören zum Beispiel Informationen aus dem Schüler:innenrat oder dass Fachlehrer:innen Noten mitteilen.
VERMITTLUNGSRECHT
Wenn es in einer Klasse einen Konflikt gibt, haben die Schüler:innen das Recht darauf, Hilfe bei der Vermittlung in Anspruch zu nehmen. Vermitteln können zum Klassensprecher:innen, aber auch Lehrkräfte, die Schulsozialarbeit oder ausgebildete Streitschlichter:innen.
WAHLRECHT
Im System der Schüler:innenvertretung haben alle Schüler:innen ein Wahlrecht. Sie haben also das Recht zu bestimmen, wer ihre Anliegen vertritt.
PFLICHTEN
Schüler:innen haben auch ein paar Pflichten:
SCHULPFLICHT
Alle Kinder und Jugendlichen sind zwölf Jahre lang schulpflichtig – neun Jahre vollzeitschulpflichtig, drei jahre berufsschulpflichtig.
HAUSAUFGABEN ERLEDIGEN
Hausaufgaben müssen so gestellt werden, dass sie selbstständig in einer angemessenen Zeit erledigt werden können. Die Pflicht der Schüler:innen besteht darin, die gestellten Aufgaben zu erledigen.
HAUSORDNUNG EINHALTEN
Jede Person, die sich auf dem Schulgelände aufhält muss sich an die Hausordnung halten, Erwachsene genauso wie Schüler:innen. Änderungen zur Hausordnung können die Schülervertreter:innen in der Schulkonferenz anbringen.
AUFGABEN
Schüler:innen haben nur eine einzige Aufgabe: Mitarbeit im Unterricht. Alle Schüler:innen sollten am Unterricht nicht nur teilnehmen, sondern mitdenken, Fragen beantworten und sich an Diskussionen beteiligen.