Die Schulebene

Klassensprecher*in

Zu Beginn eines neuen Schuljahres wird das Fundament für Mitwirkung an der Schule gelegt: Die Wahl der Klassensprecher*innen und Stellvertreter*innen. Erst im Anschluss an diese Wahlen kann euer Schüler*innenrat das erste Mal in neuer Zusammensetzung tagen. Dabei finden sich alle Klassensprecher*innen eurer Schule zusammen, um die jeweiligen Interessen ihrer Mitschüler*innen zu vertreten sowie Probleme und Anliegen zu besprechen. 

Wenn ihr selbst Klassensprecher*innen seid, wisst ihr, dass hinter dem Wort »Interessensvertretung« weitaus mehr steckt: 

  • Sprachrohr für eure Mitschüler*innen im Schülerrat und gegenüber Lehrkräften
  • Vermittlung und Mithilfe bei der Lösung von Konflikten
  • Weitergabe von wichtigen Informationen an eure Klassen
  • regelmäßige Durchführung von Klassensprecher*innen-Stunden

Diese Aufgaben können auf den ersten Blick erschlagen, wichtig ist, dass ihr vor allem für die Interessen eurer Klasse einsteht und sie über alle aktuellen Geschehnisse aus der Schüler*innenvertretung informiert. Alle anderen Aufgaben verstehen sich als Kür und sind mit eurer eigenen zeitlichen Belastung für die Bearbeitung von Hausaufgaben oder das Vorbereiten auf Klausuren nicht immer vereinbar. 

Alles in allem bekommt ihr jedoch nicht nur die Chance, Verantwortungsträger*innen für eure Klasse zu sein, sondern gleichzeitig auch Problemlöser*innen, die bei Konflikten einschreiten sowie Projektmanager*innen, die im Schülerrat neue Vorhaben auf den Weg bringen. 

Schüler*innenrat (SR)

Monatlich hängen altbekannte Einladungen am Schwarzen Brett eurer Schule – es ist wieder Zeit für eine Sitzung des Schüler*innenrates! Bis zu zwei Unterrichtsstunden im Monat versammeln sich die Klassensprecher*innen eurer Schule, um aktuelle Probleme, Sorgen, Nöte und Wünsche ihrer Mitschüler*innen zu besprechen. Diese Anliegen kommen direkt aus der Breite der Schüler*innenschaft und können innerhalb der Gremien detailliert thematisiert werden. Der Schüler*innenrat nimmt eine zentrale Stellung im Informationsaustausch und damit innerhalb der Schüler*innenmitwirkung ein.

Schüler*innensprecher*in

  • vertritt alle Schüler*innen seiner*ihrer Schule
  • setzt um, was der Schüler*innenrat beschlossen hat
  • hat das Recht, gegenüber Lehrer*innen, Schulleitung oder Eltern(-vertreter*innen) Anregungen, Vorschläge und Wünsche zu vertreten, sowie Beschwerden der Schüler*innen und solche, die die Ämter in der Schüler*innenvertretung betreffen, voranzubringen
  • leitet die Schüler*innenratssitzungen, bereitet sie wir und wertet sie aus
  • vertritt die Schule im Kreis-/Stadtschülerrat
  • ist in der Regel stimmberechtigtes Mitglied in der Schulkonferenz
  • berät Schüler*innen bei Problemen und versucht, gemeinsam mit ihnen Lösungen zu finden
  • steht Schüler*innen als Ansprechpartner*in bei Problemen und Konflikten zur Verfügung

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsorgan eurer Schule und der perfekte Ort, um die im Schüler*innenrat besprochenen Anliegen vorzutragen. Neben euch als Schüler*innenvertreter*innen sind noch viele weitere Interessensgruppen sowie mögliche Gäste und Expert*innen zu bestimmten Themen beratend vertreten. 

Innerhalb der Schulkonferenz werden Grundlagen- und Richtungsentscheidungen für eure Schule getroffen, sodass wir euch einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte dieses Gremiums geben möchten.

Auswahl der Aufgaben:

  • entscheidet über Schulprogramm
  • erlässt die Hausordnung
  • schulinterner Haushaltsplan
  • berät über Angebot der nicht verbindlichen Unterrichts- und Schulveranstaltungen, Schulpartnerschaften, Kooperationen mit anderen Schulen sowie außerschulischen Partner*innen
  • Namensgebung der Schule 

Vertrauenslehrer*innen

Keine Ämter werden so oft miteinander verwechselt wie Beratungs- und Vertrauenslehrer*in! Verständlich, wenn wir uns im Folgenden die Aufgaben beider Ämter anschauen und feststellen werden, dass die Amtsbezeichnungen leider etwas irreführend sind.