Die Landesebene

LandesSchülerRat Sachsen (LSR)

Im LandesschülerRat kommen alle gewählten Vertreter*innen der dreizehn Kreis- und Stadtschülerräte zusammen, um über die aktuellen Probleme und Anliegen aller sächsischen Schüler*innen zu beraten. Diese Sitzungen nennen sich »Landesdelegiertenkonferenzen« und finden zweimal pro Schuljahr statt. Die Funktion des Landesschülerrates besteht nicht nur in der Vertretung eurer Interessen und Meinungen, sondern vor allem in der Beratung der obersten Schulaufsichtsbehörde (Sächsisches Staatsministerium für Kultus). Damit können die gewählten Vertreter*innen des Landesschülerrates großen Einfluss auf die sächsische Bildungspolitik nehmen und umfassende Änderungen im Schulsystem anregen.

Landesdelegiertenkonferenz (LDK)

Die Landesdelegiertenkonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der Schüler*innenvertretung im Freistaat Sachsen.

In der LDK haben die dreizehn Kreis-/Stadtschülerräte zwischen 4 und 11 Delegierte, je nach Anzahl der Einwohner*innen in ihrem Kreis. Derzeit gehören der LDK 73 Landesdelegierte an. Die LDK findet zweimal pro Schuljahr an wechselnden Orten in Sachsen statt. Dann diskutieren die Delegierten ein ganzes Wochenende über die Bildungspolitik in Sachsen und über Strategien, um auf Missstände hinzuweisen. Auf einer LDK werden aller zwei Jahre, aus der Mitte aller Anwesenden, neue Mitglieder in den Landesvorstand gewählt.

Landesvorstand (LaVo)

Wie ihr bereits gelesen habt, wählen die Vertreter*innen im Landeschülerrat einen Vorstand. Neben der*dem Vorsitzenden und ihrer*seinem Stellvertreter*in werden dabei zusätzlich fünf Vorstandsmitglieder und ein*e Bundesdelegierte*r gewählt. Die*Der Bundesdelegierte vertritt den Landesschülerrat auf Bundesebene bei der Bundesschülerkonferenz. Dazu kommen Berater*innen, die der Landesvorstand selbst ernennt und die ihn bei seiner Arbeit unterstützen. 

Der Landesvorstand vertritt den Landesschülerrat nach außen (bspw. gegenüber dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus oder den Abgeordneten des Sächsischen Landtags), kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit, plant Veranstaltungen und übernimmt Verwaltungsaufgaben (z. B. Sitzungen vorbereiten). Die Grundlage für die Arbeit des Landesvorstandes sind die Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz. Der Landesvorstand verteilt dabei seine Aufgaben an einzelne Vorstandmitglieder, die diese dann eigenständig übernehmen. Dazu werden sogenannte »Beauftragte« ernannt (z. B. Pressesprecher*in) und Arbeitsgruppen gebildet. Der Landesvorstand trifft sich in der Regel einmal im Monat in der Geschäftsstelle in Dresden.

Landeskoordinierungsausschuss (LKA)

Der Landeskoordinierungsausschuss ist ein vom LandesSchülerRat gebildetes Gremium, welches bis zu viermal im Schuljahr zusammentritt. Mitglieder des Landeskoordinierungsausschusses sind der Landesvorstand sowie die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der dreizehn Kreis- und Stadtschülerräte. Im Rahmen der Sitzungen informieren sich der Landesvorstand sowie die Kreis- und Stadtschülerräte gegenseitig über ihre aktuelle Arbeit.

Die LKA-Sitzungen sind ein regelmäßiges Angebot für die Kreis- und Stadtschülerräte, um sich untereinander zu treffen und Erfahrungen/Ideen/Anliegen gemeinsam zu besprechen. Ebenso können sich die Kreis- und Stadtschülerräte sowie der Landesvorstand gegenseitig bei der Organisation von Veranstaltungen unterstützen und Feedback geben. Der LKA nimmt somit eine vernetzende und ergänzende Rolle innerhalb der Schüler*innenvertretung ein, wobei jedoch keine bindenden Beschlüsse im Namen aller Schüler*innen Sachsens getroffen werden. Diese Funktion kommt einzig dem Landesschülerrat zu. 

Landesbildungsrat (LBR)

Der Landesbildungsrat berät das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) bei Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung für die Gestaltung des Bildungswesens in Sachsen. 

Der Landesbildungsrat ist vor Erlass von Rechtsverordnungen des SMK und zu Gesetzentwürfen der Staatsregierung, welche die Schule betreffen, anzuhören.

Darunter fällt auch die Beratung über bestehende und neue Lehrpläne. Die Ergebnisse der Beratung werden dann dem SMK mit dem Hinweis übermittelt, die Vorschriften zu ändern oder so zu belassen. Er ist somit berechtigt, Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten. 

Der LandesSchülerRat entsendet durch Wahl sechs Vertreter*innen in den Landesbildungsrat und wählt gleichzeitig deren Stellvertreter*innen. Diese sechs Vertreter*innen repräsentieren die jeweiligen Schulformen in Sachsen: Oberschulen, Gymnasien, Gemeinschaftsschulen, Berufsschulen, berufsbildende Vollzeitschulen und Förderschulen. 

Neben euren Vertreter*innen der Schüler*innen sind auch Eltern, Lehrer*innen sowie Vertreter*innen von Hochschulen, Gewerkschaften, Kirchen, der Industrie- und Handelskammer sowie weiteren Institutionen Mitglieder des Landesbildungsrates. 

Bundesschülerkonferenz (BSK)

In der Bundesschülerkonferenz kommen Vertreter*innen einzelner Landesschüler*innenvertretungen Deutschlands zusammen.

Dabei fokussieren sie sich auf überregional bedeutsame Arbeitsschwerpunkte in der Bildung und versuchen, diese gemeinsam zu bearbeiten. Während der Tagungen tauschen sich die Ländervertreter*innen aus, vernetzen sich miteinander und stehen für die Bedeutsamkeit von Schüler*innenmitwirkung ein – egal, in welchem Bundesland und in welcher Form. 

Die Bundesschülerkonferenz ist in drei Organen organisiert: Es gibt das Plenum der Bundesschülerkonferenz, welches in regelmäßigen Abständen tagt. Zudem gibt es das Bundessekretariat, welches vom Plenum demokratisch gewählt wurde und die Plenartagungen vorbereitet sowie die Bundesländer bei der Zusammenarbeit unterstützt. Zum Bundessekretariat gehören abschließend der*die Generalsekretär*in mit der Koordinationsaufgabe sowie drei Fachkoordinator*innen für weitere Aufgaben, bei denen sie von Referent*innen unterstützt werden können. 

Zusätzlich dürfen für themenspezifische Angelegenheiten Fachausschüsse einberufen werden, die es den Ländern ermöglichen, intensiver über diese gemeinsamen Anliegen zu beraten. Die Bundesschülerkonferenz ist kein Gremium, welchesgewählt wird oder Beschlüsse im Namen aller Schüler*innen Deutschlands treffen kann. Sie ist ein Gremium zur Vernetzung und zum Austausch und hat keinen Vertretungsanspruch für die gesamte Schüler*innenschaft Deutschlands. 

Für mehr Informationen schaut doch bei dem LandesSchülerRat selbst vorbei: https://lsr-sachsen.de